C.S.Gebäudeservice
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


C. S. Gebäudeservice GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen der C. S. Gebäudeservice


Stand: (01.01.1916)


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich


1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen
Sondervermögen.


1.2 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden,
selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
wird.


§ 2 Art und Umfang der Leistung


2.1 Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind
verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot /einen Auftrag unterzeichnet, der
diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche
Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.


2.2 Die Leistungen werden wie im Angebot /Auftrag vereinbart ausgeführt.
Auftragsänderungen bzw.– Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art
und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten
Personen festgelegt werden.


§ 3 Abnahme und Gewährleistungen


3.1 Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen
als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete
Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau
beschrieben werden.


3.2 Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme –
ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der
Fertigstellung durch den Auftragsnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung
zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung
eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht
abgenommen.


3.3 Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung
berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung
verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der
Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden
Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird
keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine
ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu
reinigenden Flächen trifft.


3.4 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein
weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle
der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.


3.5 Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden.
Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten
Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.


§ 4 Preise


Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe
des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere
sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen
ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise
und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 5 Aufmaß


5.1 Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für
Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger
Handwerks zu ermitteln.


5.2 Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die
Maße als anerkannt.


5.3 Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind,
gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße
nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die
Vergangenheit sind ausgeschlossen.


§ 6 Sicherheitseinbehalt


Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der
vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten,
ist ausgeschlossen.


§ 7 Haftung


7.1 Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind,
haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter
Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht
unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.


7.2 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.


§ 8 Zahlungsbedingungen


8.1 Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar,
Skontoabzüge werden nicht anerkannt.


8.2 Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats
fällig.


8.3 Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


§ 9 Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.


§ 10 Datenspeicherung


Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen
des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDVmäßig gespeichert und
verwaltet werden.


§ 11 Teilunwirksamkeit


Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen
erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem
angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am
nächsten kommt.

 

 

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